Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fahrschule Arines
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen der Fahrschule Arines, insbesondere für Theorieunterricht, Fahrstunden sowie die Begleitung zur praktischen Prüfung. Mit der Anmeldung bei der Fahrschule erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen einverstanden.
2. Anmeldung und Vertragsabschluss
- Die Anmeldung kann persönlich, telefonisch, per E-Mail, über das Kontaktformular oder via WhatsApp erfolgen und ist verbindlich.
- Mit der Anmeldung kommt ein Ausbildungsvertrag zwischen dem Fahrschüler und der Fahrschule Arines zustande.
- Bei minderjährigen Fahrschülern ist die schriftliche Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich.
3. Leistungen der Fahrschule Arines
- Die Fahrschule verpflichtet sich, den Fahrschüler professionell und gemäss den Vorgaben des Strassenverkehrsamtes auf die Führerprüfung vorzubereiten.
- Die Unterrichtszeiten werden individuell vereinbart.
- Die Fahrschule stellt für die praktische Ausbildung ein geeignetes, den gesetzlichen Anforderungen entsprechendes Fahrzeug zur Verfügung.
4. Pflichten des Fahrschülers
- Der Fahrschüler verpflichtet sich, pünktlich zu den vereinbarten Terminen zu erscheinen.
- Der Fahrschüler darf nur teilnehmen, wenn er körperlich und geistig fahrtüchtig ist. Fahrstunden unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten sind verboten und führen zur Verrechnung der Stunde sowie zum sofortigen Abbruch.
- Der Lernfahrausweis muss zu jeder Fahrstunde mitgeführt werden.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
- Die aktuellen Preise sind auf der Website oder direkt bei der Fahrschule einsehbar.
- Fahrstunden und Pauschalangebote sind vor der Lektion bar oder via TWINT zu bezahlen.
- Nicht fristgerecht bezahlte Leistungen können zur Sperrung weiterer Termine führen.
6. Absagen und Versäumnisse
- Vereinbarte Fahrstunden müssen mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, sonst wird die Lektion voll verrechnet – auch bei Krankheit, ausser bei Vorliegen eines ärztlichen Attests.
- Bei Nichterscheinen ohne Absage wird die Fahrlektion voll berechnet.
- Bei Zuspätkommen wird die Zeit von der gebuchten Lektion abgezogen, ohne Preisnachlass.
7. Prüfungsbegleitung
- Die Anmeldung und Terminvereinbarung für Prüfungsfahrten erfolgt über mich.
- Wird die Prüfung selbständig ohne meine Absprache gebucht, kann keine Begleitung durch mich erfolgen.
8. Haftung und Bussen
- Die Fahrschule haftet nur für Schäden, die durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Fahrlehrers entstehen.
- Für Unfälle oder Schäden, die durch Verstösse des Fahrschülers gegen die Anweisungen des Fahrlehrers oder gegen die Strassenverkehrsvorschriften entstehen, haftet der Fahrschüler. Allfällige Selbstbehalte bei Versicherungsfällen gehen zu Lasten des Fahrschülers.
- Grundsätzlich sind die Fahrlehrer von Fahrschule Arines dazu verpflichtet, in drohenden Situationen (inkl. Gesetzesübertretungen) rechtzeitig einzugreifen. Allfällige Bussen, die eindeutig durch das Verschulden des Kunden verursacht werden, gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.
9. Datenschutz
- Die Fahrschule behandelt alle persönlichen Daten vertraulich und gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz.
- Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Durchführung der Ausbildung oder zur gesetzlichen Erfüllung notwendig ist.
10. Vertragskündigung
- Beide Parteien können den Ausbildungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen.
- Bereits bezahlte, aber nicht in Anspruch genommene Fahrstunden werden anteilsmässig zurückerstattet, sofern keine offenen Forderungen bestehen.